Whistleblower-Regelung für das Nationalmuseum von Dänemark
Auf dieser Seite finden Sie das Hinweisgebersystem des Dänischen Nationalmuseums, zu dem Kronborg gehört. Sie können das Whistleblower-System nutzen, um illegale oder kritikwürdige Angelegenheiten in Bezug auf das Museum zu melden.
Sie können die Whistleblower-Regelung in Anspruch nehmen, wenn Sie Angestellter oder ehemaliger Angestellter des Nationalmuseums sind, auch als Freiwilliger oder im Rahmen eines unbezahlten Praktikums, wenn Sie ein Geschäftspartner, ein Angestellter eines Geschäftspartners oder ein Subunternehmer eines Geschäftspartners sind, mit dem das Nationalmuseum zusammenarbeitet.
Welche Angelegenheiten fallen unter die Whistleblower-Regelung?
Sie können sich an das Whistleblower-System wenden, wenn Sie Verstöße gegen EU-Recht (z. B. öffentliches Auftragswesen, Verhinderung von Geldwäsche usw.) sowie schwere Straftaten oder andere schwerwiegende Angelegenheiten melden, die für die Erfüllung der Aufgaben des Nationalmuseums von Bedeutung sind.
Im Folgenden finden Sie Beispiele für schwerwiegende Straftaten oder andere schwerwiegende Angelegenheiten, die für die Erfüllung der Aufgaben des Nationalmuseums von Bedeutung sind:
- Straftaten, z. B. Verletzung der Vertraulichkeit, Missbrauch von Geldern, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Betrug, Bestechung, usw.
- Schwere oder wiederholte Verstöße gegen Rechtsvorschriften, z. B. gegen das Gesetz über die öffentliche Verwaltung, das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten, das Gesetz über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen usw.
- Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Grundsätze, z. B. Unparteilichkeitsregeln, das Erfordernis der Objektivität und die Grundsätze des Machtmissbrauchs oder der Verhältnismäßigkeit, usw.
- Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen wichtige interne Richtlinien, z. B. bei Geschäftsreisen, Annahme von Geschenken, Buchführung usw.
- Schwere persönliche Konflikte am Arbeitsplatz, wie sexuelle Belästigung oder Sexismus
- Vorsätzliche Irreführung von Bürgern und Geschäftspartnern.
Sie sollten immer konkrete Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht haben, dass solche schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, bevor Sie die Whistleblower-Regelung in Anspruch nehmen.
Über Anonymität und Vertraulichkeit
Das Whistleblowing-System des dänischen Nationalmuseums ermöglicht es Ihnen, Informationen über kritische Angelegenheiten anonym an eine vertrauenswürdige Whistleblower-Stelle weiterzuleiten, die die Angelegenheit weiter untersuchen kann. Über das System können Sie einen Dialog mit der Whistleblower-Stelle führen. Dieser Dialog ist ebenfalls anonym, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität nicht preiszugeben.
Die Whistleblowing-Stelle des dänischen Nationalmuseums ist in der Abteilung Personal der Abteilung Betrieb und Verwaltung angesiedelt, und nur die Vertrauenspersonen der Whistleblowing-Stelle haben Zugang zu Ihrer Meldung.
Wenn Sie von einem Computer im Netz des Nationalmuseums oder über den Link zum digitalen Hinweisgeberportal auf der Website des Nationalmuseums Informationen an das Hinweisgebersystem übermitteln, kann dies im Rahmen der allgemeinen Protokollierung der Benutzeraktivitäten im Netz des Nationalmuseums registriert werden. Dies kann vermieden werden, indem die Webadresse(https://natmus.sit-wb.dk) in einen Browser auf einem privaten oder öffentlichen Computer eingegeben wird, der nicht mit dem Netz des Nationalmuseums verbunden ist.
Wenn Sie sich nicht wohl dabei fühlen, sich direkt an das dänische Nationalmuseum zu wenden, oder wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihre Meldung von unserer Whistleblower-Stelle objektiv behandelt wird, können Sie Ihre Meldung alternativ auch an die dänische Datenschutzbehörde richten, die einen externen und unabhängigen Whistleblower-Kanal betreibt.
In jedem Fall schränkt das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower Protection Act) den Kreis derer ein, die Informationen über die Identität eines Hinweisgebers - und Informationen, aus denen etwas abgeleitet werden kann - kennen dürfen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität anzugeben, wenn Sie eine Meldung über das Whistleblower-Portal einreichen, ist nur die Whistleblowing-Abteilung des Museums befugt, diese Informationen zu kennen.
Informationen über die Identität eines Whistleblowers dürfen nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung an andere weitergegeben werden, es sei denn, die Weitergabe erfolgt an eine andere öffentliche Behörde - wie die Polizei - und zu einem gesetzlich festgelegten engen Zweck - beispielsweise zur Verhinderung von Straftaten.
Rechtsschutz gegen Vergeltungsmaßnahmen
Als Whistleblower sind Sie durch das Gesetz Nr. 1436 vom 29/06/2021 - Gesetz zum Schutz von Whistleblowern - vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Lesen Sie mehr:
- Leitlinien für die Whistleblower-Regelung des Dänischen Nationalmuseums
- Datenschutzerklärung für das Whistleblower-System
- Leitlinien zum Recht auf freie Meinungsäußerung für öffentliche Bedienstete
- Leitfaden für Whistleblower-Regelungen an öffentlichen Arbeitsplätzen
- Leitfaden des Justizministeriums für Hinweisgeber (Whistleblower)
Whistleblower-Portal
Hier können Sie Informationen über kritikwürdige Zustände einreichen.
Warnungen
Im Jahr 2024 erhielt das Nationalmuseum 1 Meldung, die abgelehnt wurde.